Die Initiative verlangt ganz allgemein, dass für staatliche Eingriffe in die körperliche und geistige Unversehrtheit die Zustimmung der betroffenen Person vorliegen muss.

Motif
Prises de position

In diesem politischen und gesellschaftlichen Umfeld wurde im Herbst 2020 die Initiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit» lanciert. Sie fordert, dass für Eingriffe in die körperliche oder geistige Unversehrtheit die Zustimmung der betroffenen Person vorliegen muss. Gemäss Initiative darf zudem eine Person, die die Zustimmung verweigert, weder bestraft noch benachteiligt werden.

Die JFBS lehnen die Volksinitiative ab. Bereits heute darf in der Schweiz niemand gegen seinen Willen zu einer Impfung gezwungen werden. Für jede Impfung braucht es die Einwilligung der betroffenen Person. Eine Veränderung der Bundesverfassung ist nicht notwendig. Das Grundrecht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit und auf Bewegungsfreiheit, ist in der Bundesverfassung festgeschrieben. Ein staatlicher Eingriff in das Grundrecht setzt grundsätzlich die Zustimmung der Betroffenen voraus. Der Staat kann dieses Grundrecht aber unter bestimmten Bedingungen einschränken. Die neue Verfassungsbestimmung würde hier zu einer grossen Rechtsunsicherheit führen. Die Volksinitiative tangiert insbesondere das staatliche Gewaltmonopol. Würde die Initiative angenommen, würde dies in diversen gesellschaftlichen Bereichen zu Rechtsunsicherheit führen, etwa in der Strafverfolgung oder im Kindes- und Erwachsenenschutz.

Wir sagen Nein