Die drei Basler Jungparteien sind sich einig, dass die geplante Änderung des Filmgesetzes als problematisch zu betrachten ist. Darüber wird am 15. Mai 2022 aufgrund des Referendums der Jungfreisinnigen Schweiz zusammen mit der Jungen SVP Schweiz und der JGLP Schweiz abgestimmt. Alle drei Jungparteien waren auch in Basel bereits zusammen auf der Strasse und haben für das Zustandekommen des Referendums Unterschriften gesammelt. Nun wollen sie sich vereint gegen die Abstimmungsvorlage einsetzen.
Durch die Einführung einer Zwangsquote von 30%(!) europäischer Produktionen für Streamingdienste wird ein essenzieller Grundsatz über Bord geworfen: Der Staat reisst unternehmerische Entscheide an sich. Die drei Basler Jungparteien stellen nicht in Abrede, dass der Staat zur Achtung fundamentaler Rechtsgrundsätze Leitplanken setzen darf. Die Bemühung um Diversität ist zwar achtenswert, doch rein wirtschaftlich-unternehmerische Entscheide sollten nicht Sache des Staates sein.
Die drei Basler Jungparteien anerkennen, dass es viele überzeugende europäische Produktionen gibt. Die Auswahl an angebotenen Produktionen sollte sich aber an den Bedürfnissen der Konsumentinnen und Konsumenten orientieren dürfen und sich nicht nach den Vorstellungen des Staates richten müssen.
Die Folgen der Änderung sind ein staatlich vorgeschriebenes Angebot. «Wenn eine Auswahl aufoktroyiert wird, ist dies freilich keine Garantie, dass diese Produktionen auch aktiv konsumiert würden. Es ist vielmehr zu erwarten, dass diese auch weiterhin Ladenhüter bleiben», meint Dominik Scherrer, Präsident der Jungfreisinnigen Basel-Stadt.
«Die angestrebte Vielfalt führt ausserdem zu einer weiteren Verdrängung von Produktionen ausserhalb von Europa und Hollywood. Eine Privilegierung von europäischen Produktionen ohne jegliche Qualitätsanforderungen entspricht einer konsumentenfeindlichen Zwangsquote», sagt Demi Hablützel, Präsidentin der Jungen SVP Basel-Stadt. Wenn eine derartige Quote zum Zug kommen würde, wären die Anbieter genötigt, das restliche Angebot mit den umsatzstarken, erfolgsversprechenden und daher wirtschaftlich notwendigen Hollywood-Produktionen zu füllen.
Zusätzlich zur genannten Zwangsquote sieht die Vorlage eine Investitionsverpflichtung von 4% der Bruttoeinnahmen vor, welche zugunsten des «unabhängigen Schweizer Filmschaffens» geleistet werden soll. Davon betroffen sind sowohl die Streamingdienste wie auch Schweizer Privatsender. Die Investitionsverpflichtung ist de facto eine Steuer: Die privaten Unternehmen haben keine Wahl. Sie werden vom Staat gezwungen, künftig unabhängig von den Erfolgsaussichten der Projekte, finanzielle Mittel an die Schweizer Filmlobby (Aufträge oder Ersatzabgabe) umzuverteilen. Angesichts der durchschnittlich 2’600 zahlenden Kinobesucherinnen und Kinobesucher (im Jahr 2019) pro Schweizer Film, sind die wirtschaftlichen Erfolgsaussichten der Schweizer Filmlobby bescheiden.
«Dies ist eine klare Schwächung der privaten Schweizer TV-Sender. Zum einen können sie Werbung für den Schweizer Film nicht mehr voll als Investition anrechnen lassen und zum anderen sind Eigenproduktionen ebenfalls nicht anrechenbar, da sie nicht zum unabhängigen Schweizer Filmschaffen gehören», sagt Melina Kaeser, Präsidentin jglp beider Basel.
Die Förderung der Schweizer Filmwirtschaft sollte auf einem bewusst gewollten Austausch basierend auf privaten Entscheidungen basieren. Eine weitere staatliche Subvention durch die Hintertür privater Unternehmen und folglich auch deren Konsumentinnen und Konsumenten bricht ebenfalls mit eigentlich klar erscheinenden wirtschaftlichen Grundsätzen. Eine weitere Förderung ist auch deshalb nicht angezeigt, da die heimische Filmszene bereits mit 120 Mio. Franken an Steuer- und Serafe- Geldern unterstützt wird.